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BFH, 06.05.1964 - II 1/61 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 25.05.1966 - II 159/63 Wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil II 78/60 U vom 29. Januar 1964 (BStBl 1964 III S. 202, Slg. Bd. 78 S. 532) ausgesprochen hat, kann in der Vereinbarung der allgemeinen Gütergemeinschaft nur in Sonderfällen eine steuerbare Schenkung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) oder andere freigebige Zuwendung unter Lebenden (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) gesehen werden (vgl. auch Urteil des Senats II 1/61 vom 6. Mai 1964, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1964 Nr. 360 S. 397) Ein solcher Sonderfall ist hier nicht gegeben.
Vielmehr ist ein schenkungsteuerpflichtiger Vorgang erst dann gegeben, wenn die Gütergemeinschaft nicht die güterrechtliche Ordnung der ehelichen Lebensgemeinschaft bezweckt, sondern um anderer Gründe, insbesondere um (quasi) erbretlicher Folgen willen geschlossen worden ist (Urteil des BFH II 1/61, a. a. O.).
- BFH, 26.01.1971 - II B 32/70
Grundstücksübertragung - Ehescheidungsverfahrens - Abfindung der gesetzlichen …
Selbst ein gewisses Mißverhältnis der beiderseitigen Leistungen reicht zur Bejahung der objektiven und subjektiven Merkmale einer Schenkung nicht aus, wenn nur -- erst recht im Rahmen eines "Vergleichs" -- nach den Wertvorstellungen der Ehegatten ein Ausgleich wenigstens annähernd erzielt werden sollte (vgl. BFH-Urteil II 1/61 vom 6. Mai 1964, HFR 1964, 397, 398 rechte Spalte;… Soergel-Ballerstedt, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 10. Aufl., § 516 BGB Tz. 14, 15 a. E., mit weiteren Nachweisen).